Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Gasthaus-Pension Eierdanz (im Weiteren „Gasthaus“), Inhaber: Elfriede Eierdanz, Kirchtalstrasse 5, 34516 Vöhl
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gashaus-Pension Eierdanz. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte
Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast des Gasthauses oder im Internetauftritt des Gasthauses einsehbar.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthauses.
1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, oder Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist.
Die Bestätigung des Gasthauses. kann ebenfalls telefonisch, per Email, oder auf Wunsch auch auf dem Postweg (Brief) erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.
2.2. Vertragspartner sind das Gasthaus, vertreten durch Frau Elfriede Eierdanz oder Frau Sibylle Eierdanz, und des Gastes. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag einzustehen.
3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1. Das Gasthaus ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Reservierungen von Abstellplätzen für Fahrräder und Motorräder im Hof stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch das Gasthaus und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.
3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist am Anreisetag in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
3.3. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen des Gasthauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen
3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von des Gasthauses allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
3.5. Die Preise können von dem Gasthaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
3.6. Das Gasthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gasthaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gasthauses oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen dem Gasthaus und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gasthaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Gasthauses oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gasthaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder des Gasthauses entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
4.5. Stornierungsgebühren
Ab dem 14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 50 %
Ab dem 7. Tage vor dem Anreisetag: 70 %
bei Nichtanreise 70%
des gesamten Rechnungsbetrages
5. Rücktritt des Gasthauses
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gasthaus in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthause auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Gasthaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Gasthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Gasthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Gasthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Gasthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gasthausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.4. Das Gasthaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Check in: Die Zimmer können zwischen 16 und 20 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit dem Gasthaus abzusprechen.
Das Gasthaus ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
6.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Gasthauses spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gasthaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Gasthaus nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftungen
7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Gasthaus für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden ( z.B. für Sachschäden am Mobiliar und Einrichtung, Schlüsselverlust, ggf. Schlüsselnotdienst) .
7.2. Das Gasthaus haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Gasthaus bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Gasthause bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthauses auftreten, wird das Gasthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Gasthauses Anzeige macht.
7.5. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück des Gasthauses Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter PKW, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet das Gasthaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Gasthauses. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Korbach
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in dem Gasthaus unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.